Das VASOprime wave 4 AIK-Gerät kann bei verschiedenen Indikationen eingesetzt werden. Bei Patienten die an einem Lymphödem Stadium 2-3, oder an einer chronischen venösen Insuffizienz (CVI) Stadium C4-C6 leiden, ist eine Vergütung von Geräten zur apparativen intermittierenden Kompressionstherapie (AIK) durch die Krankenkasse vorgesehen. Voraussetzung ist eine vorgängige Kostengutsprache durch die Krankenkasse. Wie man den Antrag um Kostengutsprache stellt, erfahren Sie hier.
Testphase
Dem Antrag um Kostengutsprache hat eine Testphase von maximal 3 Monaten voranzugehen. In dieser Phase wird die Wirksamkeit des VASOprime wave 4 beim einzelnen Patienten überprüft. Denn der Arzt muss zuhanden der Krankenkasse bestätigen, dass sich durch die Therapie
- die Lebensqualität des Patienten verbessert hat und
- das Bein- oder Armvolumen um 100 ml oder mehr reduziert wurde.
Damit der Arzt bestätigen kann, dass eine ausreichende Volumenreduktion eingetreten ist, muss vor der ersten Behandlung eine Volumenmessung durchgeführt werden, die spätestens am Ende der Testphase wiederholt wird. Die Volumenmessung hat nach der Kuhnke-Methode oder mit einer optoelektronischen Messmethode zu erfolgen.
Antrag Kostengutsprache
War die Testphase mit den VASOprime wave 4 AIK-Gerät erfolgreich, kann die Kostengutsprache bei der Krankenkasse beantragt werden. Dafür muss der Arzt bestätigen, dass es durch die AIK zu einer Volumenreduktion von mindestens 100 ml gekommen ist und sich die Lebensqualität des Patienten verbessert hat.
Am einfachsten geht das mit dem Formular „Antrag Kostengutsprache IPK“ von VASOprime.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist an die Krankenkasse zu senden.
Kauf VASOprime wave 4
Das VASOprime wave 4 Lymphdrainagegerät ist bei Bandagenshop.ch als Mietgerät z.B. für die Testphase, sowie als Kaufgerät verfügbar. Kaufen können Sie das Gerät rezeptfrei direkt im Shop. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Manschettengrösse und geben Ihnen Auskunft über die Funktion und Anwendung des VASOprime wave 4.
Limitationen
Die MiGeL hält folgende Limitationen für die Kostengutsprache für den Kauf eine AIK Geräts fest.
- Der Therapieeffekt der Kompressionsstrümpfe ist nicht ausreichend.
- Das AIK-Gerät ist für die Langzeitanwendung bestimmt.
- Die Behandlungsparameter sind auf der Verordnung angegeben.
- nur bei CVI C4-C6 oder Lymphödem Stadium 2-3
- Die Wirksamkeit wurde in der Testphase bestätigt.
VASOprime wave 4 richtig verordnen
Die Verordnung von AIK-Geräten muss ab dem 1.4.2019 zwingend die vorgesehenen Behandlungsparameter Kompressionsdruck und Inflations-/Deflationszeit enthalten.
Das VASOprime wave 4 ist ein druck- und zeitgesteuertes AIK-Gerät mit 40s Inflationszeit, 5s Plateau und 10s Deflationszeit/Pause.
Der Kompressionsdruck ist an die Indikation, aber auch an das individuelle Druckempfinden und die Gewebsbeschaffenheit des Patienten anzupassen. Als Richtwerte können folgende Drücke angesehen werden:
- 20-40 mmHg bei Armlymphödem oder CVI C4-C5
- 40-60 mmHg bei CVI C6
- 80-120 mmHg bei Beinlymphödem
Bei Fibrose kann ein höherer Behandlungsdruck angezeigt sein. Selbstverständlich liegt es im Ermessen des behandelnden Arztes den geeigneten Druckwert festzulegen.
Tipp: In den meisten Fällen lässt sich der richtige Druck am einfachsten ermitteln, indem die Druckstufe bei jeder Behandlungseinheit erhöht wird, bis die gewünschte Balance zwischen Wirkung und Verträglichkeit erreicht ist.
Vergütung bei andern Indikationen
Die AIK eignet sich nicht nur bei Lymphödem und CVI, sondern auch zur Thromboseprophylaxe, bei Restless Legs Syndrom, Lipödem oder paVK (unter strenger ärztlicher Kontrolle). Für diese Indikationen sieht die MiGeL aber keine Vergütung von AIK-Geräten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vor. Hier ist der Antrag um Kostengutsprache an eine anfällige Zusatzversicherung zu stellen. Mehr dazu im Beitrag „Anwendungsmöglichkeiten der AIK„.