In der Schweiz ist es obligatorisch eine Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. Ein Grossteil der Kosten für die medizinische Grundversorgung werden von dieser Versicherung übernommen, respektive erstattet. Zu dieser Grundversorgung gehören auch gewisse Hilfsmittel, z.B. Bandagen nach Gelenkverletzungen. Damit alle Versicherten in der Schweiz von den gleichen Leistungen profitieren können, gibt es die Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL).
Die MiGeL Liste
Die vom Bundesamt für Gesundheit herausgegebene Liste enthält alle Produkte die von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden müssen. Um Kosten einzusparen wird für jedes Produkt ein maximal zu vergütender Betrag festgelegt. Dieser liegt meist leicht unter dem Kaufpreis für Bandagen.
In der MiGeL Liste werden Gesundheitsprodukte nur nach Ihrer Art beschrieben, Marken und Produktnamen fehlen hingegen. So hat jeder Patient die Möglichkeit sich für eine Bandage seiner Wahl zu entscheiden.
Auszug aus der MiGeL Liste (Stand 8. Juli 2016) mit zusätzlichen Produktbeispielen:
MiGeL-Pos. | Bezeichnung | Vergütung max. | Beispiel |
05.02.02.00.1 | Sprunggelenk-Kompressionsbandage mit Pelotte(n) zur Sprunggelenkweichteil-/ Achillessehnenkompression. |
90.00 | |
05.02.04.00.1 | Sprunggelenk-Stabilisierungsbandage | 126.00 | |
05.04.02.00.1 | Kniekompressionsbandage mit Pelotte(n), z.B. Patella-, Patellasehnenbandagen. |
94.50 | |
05.04.05.00.1 | Kniestabilisierungsbandage | 162.00 | |
05.07.01.00.1 | Daumensattelgelenkbandage | 63.00 | |
05.07.03.00.1 | Handgelenkbandage mit Schiene | 45.00 | |
05.08.02.00.1 | Epicondylitisbandage mit Pelotte(n) | 90.00 | |
05.08.03.00.1 | Epicondylitisspange mit Pelotte(n) | 58.50 | |
05.14.02.00.1 | Lumbalbandage mit Pelotte(n) | 171.00 | |
05.14.03.00.1 | Lumbalstützbandage ohne Pelotte(n) | 180.00 |
In der MiGeL Liste sind zahlreiche weiter Produkte aufgeführt. Die vollständige Liste finden Sie unter:
Die richtige Bandage finden
Im Bandagenshop finden Sie eine riesige Auswahl an Bandagen und Orthesen für jedes Gelenk. Unter „Daten“ finden Sie für jede Bandage die MiGeL Positionsnummer. Mit dieser Nummer können Sie den maximalen Vergütungsbetrag in der MiGeL Liste ermitteln.
Nicht alle Bandagen mit der gleichen MiGeL Nummer kosten gleich viel. Übersteigt der Kaufpreis den Vergütungsbetrag, bezahlt oft die Zusatzversicherung (VVG) die Differenz. Fragen Sie bei Unsicherheit am besten direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Voraussetzungen für eine Vergütung
Damit die Krankenversicherung den MiGeL Preis für ein Produkt erstattet, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dar Arzt muss eine Verordnung (Rezept) für die Bandage ausstellen.
- Die Bandage muss von einer anerkannten Verkaufsstelle abgegeben werden.
Der Bandagenshop ist ein Angebot vom Sanitätsgeschäft Angehrn. Als im Handelsregister eingetragenes Sanitätsgeschäft sind wir eine anerkannte Verkaufsstelle für Bandagen und die Vergütung durch die Krankenkasse ist möglich.